Formular Einwilligungserklärung für Foto-, Ton- und Videoaufnahmen

Für alle Kunden und Interessenten ab dem 25.05.2018 gültig:

Ab dem 25.05.2018 benötigen wir von jeder Person, die von uns fotografiert werden will, laut EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gemäß Artikel 6 Abs.1 lit. a  eine schriftliche Einwilligung für das Fotografieren und ggf. der Veröffentlichung von Bildmaterial seiner Person, um dann den gesetzlichen Vorgaben gerecht zu werden. Wir stellen hierfür ein Formular im PDF-Format zur Verfügung, welches am Bildschirm oder von Hand ausgefüllen werden kann. Ohne diese Bestätigung können wir leider keine Aufnahmen von Ihnen anfertigen. Wir bitten um Verständnis. Vielen Dank.

Die ersten zwei Seiten bringen Sie bitte zum Fototermin mit und füllen sie im voraus aus. Das erleichtert Ihnen und uns die notwendigen gesetzlich vorgeschriebenen Formalitäten. Das Blatt 3 (Informationen gemäß Art. 13 DSGVO) verbleibt bei Ihnen. Mit der Unterschrift auf der Seite 2 des Formulars bestätigen Sie automatisch den Erhalt dieser gesetzlich vorgeschriebenen Information.

Information zum Bereich Modelfotografie / TFP-Shooting:

Wir haben auf dieser Seite ebenfalls ein Formular für TFP-Shootings (Model-Release) zum Download bereitgestellt. Bitte nutzen sie dieses ausschließlich für den vorbestimmten Bereich. Gegebenenfalls sprechen Sie uns vorher kurz an, welches der beiden Formulare für die beabsichtigten Fotoaufnahmen erforderlich sind.

WICHTIG: Für Personen unter 18 Jahren MUSS das Formular von beiden Erziehungsberechtigten (Eltern oder Vormund) unterschrieben werden! Aus diesem Grund wird in dem Formular auch das Geburtsdatum abgefragt, dessen Richtigkeit mit der Unterschrift bestätigt wird.


Formular Einwilligungserklärung:

Zum Download bitte anklicken:      Fotoeinwilligung Version 2.0 Formular BGP

Formular TFP-Modelrelease:

Zum Download bitte anklicken:     Model-Release BGP NEU DSGVO Vers. 2.4


Allgemeiner Hinweis: Bei dem Formular handelt es sich um ein von mir verwendetes Standardformular. Deshalb bedeutet es nicht automatisch, dass generell neben Fotoaufnahmen auch Videos gedreht werden. Bei der Einwilligung sind mehrere Bereiche zum Ankreuzen aufgeführt. Hier kurz deshalb eine Erklärung zu den aufgeführten Bereichen:

Presse Veröffentlichung in Print und/oder Online Pressemedien.
Soziale Netzwerke Veröffentlichung im Bereich der gängigen sozialen Netzwerke.
Internet Veröffentlichung auf meiner eigenen Internetpäsenz.
Weitergabe an Dritte Überlassen von Foto- und/oder Videoaufnahmen an Dritte (z.B. Veranstalter, Organisationen, Vereine u.ä.).
Eigenwerbung Als Fotograf habe ich ein berechtigtes Interesse, laut Art.6 Abs. 1 lit. f DSGVO, meine Arbeiten und Leistungen anderen Interessenten zu präsentieren.
Namensnennung Veröffentlichung mit Namen der abgebildeten Personen. Dieses ist unter Umständen im Pressebereich oder bei Publikationen Dritter (z.B. Vereinszeitungen, Firmenpräsentationen) erforderlich.
Ausstellungen Viele Fotografen nutzen geeignete Bilder, um sie bei Ausstellungen oder vielleicht Fotowettbewerben einzusetzen.
Lehrzwecke Als Dozent nutze ich für meine Teilnehmer vorrangig eigenes Bildmaterial. Dieses kann bei verschiedenen Anlässen entstanden sein. Sie unterstützen damit meine Arbeit für Lehrzwecke.

Sollten Sie dennoch Fragen haben, stehe ich Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

(Formularstand ist der 12.10.2021 und kann ggf. in Zukunft angepasst sein)